Protokoll der Religionsdoppelstunde vom 30. August 2011

Protokoll der Religionsdoppelstunde vom 30. August 2011

Zu Beginn wiederholten wir ausführlich die Erkenntnisse der letzten Sitzung, in der wir über die Religionskritik von Ludwig Feuerbach und Karl Marx gesprochen haben.

Nach Feuerbachs Kritik entstehe ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Menschen und Gott, da der Mensch in Gott den Erfüller aller Ideale sieht. Folglich entstehe eine Verherrlichung Gottes, die auf einen Irrweg führen werde. Feuerbach empfiehlt, den Glauben in Maßen zu betreiben.

Für Marx ist Gott ein Seelsorger, der nur in Krisenzeiten für die Menschen von Nöten sei. Da aber die Zeiten des Elends überwunden seien, ist die Religion nicht mehr notwendig. Er appelliert an die Menschen, sich aus den Glücksillusionen selbst zu befreien.

Im weiteren Verlauf der Sitzung befassten wir uns mit weiteren Religionskritiken. Der Arbeitsauftrag bestand darin, Contra-Argumente diesen entgegen zu stellen.

Der Materialismus stützt sich darauf, dass der Mensch sich selbst organisierende Materie sei. Die Welt habe sich aus sich selbst entwickelt und ein existierender Gott müsse materiell - also auch sichtbar - sein. Der Kurs entgegnete, dass selbst die erste Materie einen Ursprung brauche und dass eine so hohe Komplexität, wie sie in der Natur zu finden sei, keinesfalls sich rein zufällig entwickeln könne.

Sigmund Freuds Psychoanalyse bezeichnet Gott als die Illusion eines schützenden „Über-Vaters“, sodass sich die Menschen in einer Pseudosicherheit wiegen können. Wir stellten dahingegen fest, dass die meisten Menschen Mut statt Sicherheit bei Gott suchen würden.

Jean-Paul Sartre argumentiert, dass der freie Mensch durch den Glauben an eine Religion unfrei werde und dass ein Selbstverantwortlicher seinen Glauben ablegen müsse. Uns fiel auf, dass man nicht zur Religion gezwungen werde und dass der Mensch sich freiwillig entscheiden könne.

Der Agnostizismus nach Hans Albert stellt Gott als nicht beweisbar dar. So gebe es also weder einen Beweis für seine Existenz noch für seine Nichtexistenz. Im Kurs ist uns relativ wenig eingefallen, um diese These zu widerlegen, allerdings bleibe Albert mit seinen Ausführungen stark an der Oberfläche.

Der Pragmatismus besagt letztendlich, dass die Suche nach der Existenz Gottes absolut unwichtig und irrelevant sei, da so oder so jeder Mensch sterben müsse.

Abschließend stellten wir fest, dass die vorliegenden Religionskritiken durchaus schlüssig seien. Letztendlich sei es aber jedem selbst überlassen, eine individuelle Entscheidung zu treffen.

Kurz vor Ende der Doppelstunde lasen wir den Text „Ein Patt zwischen Beweisen und Gegenbeweisen?“, abgedruckt in Werner Trutwins Theologiearbeitsbuch „Gott“ aus dem Jahr 2008. Weitere Informationen findet ihr in Maries Stundenprotokoll vom 6.9.2011.

 

Anmerkung: Formal missfällt der Wechsel zwischen Indikativ und Konjunktiv, inhaltlich fehlen einige der reflektierten Erkenntnisse, auch vermisse ich die umfangreichen Gedanken, die wir uns zu den berechtigten Anliegen der unterschiedlichen Ansätze gemacht haben und zu der Frage, wie eine zeitgemäße Verkündigung diese Anliegen aufgreifen kann. 

Gotteslehre: Religionskritik

Stundenprotokoll zur Doppelstunde der 13 vom 23.8.2011

Zunächst wurde die Hausaufgabe der letzten Doppelstunde verglich, in der noch einmal die letzten Stunde reflektiert werden sollte. In den verschiedenen Hausaufgaben kamen verschiedene Gedanken zum Thema der Gottesbeweise zum Vorschein.  Zunächst wurde die Frage aufgeworfen, was man überhaupt als Existent betrachten kann, welche Dinge es noch gibt die man nicht sehen kann und die man auch nicht als existent beweisen kann die aber doch jeder kennt. So kamen mehrere Beispiele zustande wie Gefühle, Liebe, Glück oder die Existenz der Seele. Von diesen Dingen wird von manchen Menschen behauptet, dass sie sie haben jedoch können sie ihre Existenz gegenüber anderen nicht beweisen. Des Weiteren wurde die Frage aufgeworfen, ob Glaube überhaupt auf Wissen und Gewissheit angewiesen ist? Und ob somit Gottesbeweise überhaupt notwendig sind. Da Gott ja schließlich eine Sache des Glaubens sein und Glaube braucht keinen Beweis.

Im weiteren Verlauf wurden zwei Religions- und Gotteskritische Texte arbeitsteilig bearbeitet. Der erste Text „Gott – eine Projektion des Menschen“ ist von Ludwig Feuerbach. Ihm nach ist Gott eine Projektion des Menschen. Der Mensch sucht sich ein Ideal, das er sich selber ausdenkt und versucht danach zu streben, wird davon abhängig (Gott positiv <-> Mensch negativ). Die Vorstellung beruht auf dem Glückseligkeitstrieb des Menschen, der sich sein eigenes Vorbild schafft, was er erreichen will. Somit folgert Feuerbach aus seiner Erkenntnis, dass es keinen Gott gibt, da er von Menschen in ihrer Fantasie erschaffen worden ist. Hierzu ist jedoch einzuwenden, das dies ebenfalls nicht bewiesen werden kann und auch nicht die nicht Existenz Gottes beweisen kann, wie auch E. von Hartmann gesagt hat.

Der zweite Text stammt von Karl Marx und heißt „Opium des Volkes“, er basiert auf dem Text von Feuerbach und geht auch von einem Wunschdenken aus. Er sagt, dass Gott und damit Religion eine Illusion der Menschen sei, die er sich selber ausgedacht hat, die aber nicht wirklich existiert und auch nie existieren wird, und nach der er süchtig geworden ist, die auch von anderen Institutionen unterstützt wird. Daher stammt auch der Titel des Textes „Opium des Volkes“.  Allerdings kann man auch zu dieser Theorie Einwände einbringen, neben den bereits zum ersten Text genannten kann noch angeführt werden, zum Thema der Abhängigkeit, dass niemand zu einer Religion oder einem Glauben gezwungen wird und das für Menschen eine Religion auch befreiend sein kann.

Somit ist als Fazit der Doppelstunde festzuhalten, dass man nicht nur die Existenz Gottes beweisen kann sondern auch keine nicht Existenz. Religion ist nun einmal eine Sache des Glaubens und der Ansicht des Einzelnen. Es ist offensichtlich nicht möglich eine eindeutige, richtige Lösung auf die Frage zur Existenz Gottes zu geben und wie bei den Hausaufgaben bereits erwähnt wurde, ob dies auch überhaupt notwendig ist.

 

Anmerkungen:

  •  - keine Überschrift
  •  - viele Fehler (Grammatik, Syntax, Punktuation)
  •  - Hausaufgabenbesprechung oberflächlich
  •  - Sinnhaftigkeit der Theologie nicht zutreffend repräsentiert
  •  - Feuerbach zu knapp (Zusammenhang)
  •  - Marx-Text hat keinen direkten Titel
  •  - befreiender Charakter des christlichen Gottesglaubens nicht erläutert

Gotteslehre - Einstieg: Von der Sagbarkeit und Unsagbarkeit Gottes

Stundenprotokoll - Dienstag, 09. August 2011

Zu Beginn der Sitzung beschäftigten wir uns mit einem Zitat von Leo Tolstoi, welches uns verdeutlicht, dass man Gott hinterfragen sollte,  und dass diese Auseinandersetzung jedoch nicht eine Abwendung hervorruft.

Im Folgenden setzten wir uns mit dem Thema auseinander, was „Gott ist…“ und trugen unsere Ergebnisse in einer Mindmap zusammen. Wir stellten fest, dass es zahlreiche Meinungen gibt und dass diese sich nicht pauschal kategorisieren lassen, da die Begriffe untereinander verwoben sind und die Einteilung der Begriffe oft  Ansichtssache ist.

Warum uns diese Einteilung so schwer fällt, haben wir mit der Parabel „Der unsichtbare Gärtner“ versucht zu klären. Darin versuchen zwei Personen die Existenz eines vermeintlichen Gärtners durch einen empirischen Ansatz zu beweisen. Dies gelingt ihnen jedoch nicht und es kommt zu verschiedenen Aussagen über Gott. Der eine behauptet, es gebe gar keinen Gott, während der andere trotz mangelnder Beweise von der Existenz Gottes überzeugt ist.

Auffällig dabei ist, dass von Gott meist via negationis geredet wird (unsichtbar, unergründlich,...), was verschiedene Schlüsse zulässt. Man kann  auf einen unbeweisbaren Gott und/oder auf einen imaginären, nicht existierenden Gott schließen.

Diese Art von Gott zu reden weist Parallelen zu unseren Erklärungsversuchen auf. Allerdings gibt es noch zahlreiche andere Wege, Gott zu beschreiben und von ihm zu reden: Weg der Bejahung (gütig), Weg der Steigerung (allgegenwärtig, allumfassend), Weg der Ähnlichkeit (Gott ist wie Energie), Weg des Agnostikers (schwer begreifbar), Weg des Atheismus (es gibt keinen Gott), Weg der Abstraktion

Diese verschiedenen Wege stellen Hilfsmittel dar, Gott besser zu verstehen und einzuordnen. Die Problematik der Gotteserkenntnis und der Rede von Gott bezeichnet man auch unter dem Wort  „Analogie“ (griech. ana logon=nach Verhältnis).

Grundlage hierfür ist das IV. Lateran-Konzil (1215), das besagt, dass man Vergleiche zwischen Schöpfer und Geschöpf ziehen kann, diese jedoch nicht absolut setzen darf. Man unterscheidet dabei einerseits die Proportions-Analogie, gemeint ist dabei der Vergleich von Verhältnissen (z.B. Kind-Vater entspricht Mensch-Gott), und die Attributions-Analogie, in der man Begriffe Gott zuordnet und diese dann auf das menschliche Leben überträgt (z.B. Gott ist vollkommener und reiner als ein Vater).

Als Hausaufgabe sollen die wesentlichen Einsichten des IV. Lateran-Konzils über die Rede von Gott mit Hilfe der Fachterminologie erläutert werden.

Hausaufgabe:

Als Basis für jegliche Rede von Gott und insbesondere als Fundament der Theologie dient die Analogie-Lehre des IV. Lateran-Konzils von 1215, welche die Univozität (Gleichheit des Ist-Sagens) und die Äquivozität (Mehrdeutigkeit der Begriffe) verhindert.

Man kann eine Erkenntnis als analog bezeichnen, wenn sie uns nicht direkt bekannt ist, sondern durch die Einbeziehung eines  anderen, uns bekannten Sachverhalts, erkannt wird. Anders ausgedrückt ist ein Begriff analog, wenn es keine direkte Definition gibt, sondern sich der Begriff nur durch die Relation zu bekannten Dingen erklärt.

(kh)

 

Anmerkungen mh:

  • keine Überschrift
  • Tolstoi-Zitat inhaltlich zu knapp
  • Ergebnis des Brainstorms zu pauschal
  • Missverständnis: Die Kategorisierung erfolgt im weiteren Sitzungsverlauf (durch die verschiedenen viae)
  • Parabel: besser "die ersten Maßnahmen der beiden Suchenden entsprechen dem empirischen Ansatz, da sie die körperliche Existenz des Gärtners zu beweisen trachten"
  • Parabel: Kritik am empirischen Ansatz im religiösen Kontext nicht versprachlicht
  • Parabel: "es kommt" zu ungenau, Zusammenhang nicht hergestellt
  • "via negationis" heißt "Weg der Verneinung" > Ausdrucksfehler
  • Schlüsse...: auch hier hätte der Zusammenhang hergestellt werden müssen
  • Parallelen... hätten klarer benannt werden müssen
  • die weiteren viae hätten anhand der Brainstorm-Beiträge weiter illustriert werden können
  • "Diese verschiedenen Wege..." - Absatz völlig misslungen, es geht bei en viae um Möglichkeiten, angesichts der Unerklärlichkeit Gottes nicht in Sprachlosigkeit zu verfallen, die Analogielehre rettet diese Sprechversuche jedoch vor der Beliebigkeit!
  • Rest: gut gelungen!

Organspende (2 von 2)

Transplantationsmedizin zwischen Fortschritt und Organknappheit. Geschichte und aktuelle Fragen der Organspende

Spätestens seit Frank-Walter Steinmeiers Entscheidung, sich vorübergehend aus der Politik zurückzuziehen, um seiner schwer kranken Frau eine Niere zu spenden, hat sich vor allem auf politischer Ebene ein neuer Themenschwerpunkt gebildet: intensivere Überlegungen zur Aufklärung und Notwendigkeit der „Organspende“.

Die Dringlichkeit von Organen scheint der Bevölkerung nicht klar zu sein. Zwar befürwortet eine große Mehrheit die Spende von Organen, jedoch besitzt nur ein geringer Teil einen Spenderausweis und ist unzureichend über das Thema informiert. Im Bereich des Bundestages wird die Thematik kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite führen Politiker einer Widerspruchslösung an, welche besagt, dass jeder Mensch, der sein 18. Lebensjahr vollendet hat, als potenzieller Organspender im Falle des Hirntodes in Frage komme. Auf der anderen Seite wird eine Zustimmungsregelung diskutiert, bei der sich ein jeder aufgeklärter Erwachsener einmalig in seinem Leben für oder gegen eine Organspende aussprechen solle. Obwohl laut Statistik hervorgeht, dass pro Tag in Deutschland drei Empfänger auf der Warteliste sterben, blickt der Ethikrat den Entscheidungen des Bundestages kritisch entgegen, denn sei es überhaupt vertretbar, dass der Staat privilegiert ist, seinen Bürgern solche Meinungsäußerungen abzuverlangen?

Doch auf welchen Erfahrungen und medizinischen Vorkenntnissen fußt eigentlich die Transplantationsmedizin? Bereits am Ende des 19. Jahrhunderts konnten Gewebe sowie Hautpartikel von Mensch zu Mensch übertragen und eingepflanzt werden. Nach einigen Jahren intensiver Forschung und technischer Errungenschaften ist es dem ukrainischen Chirurgen Yu Yu Voronoy im Jahre 1936 gelungen , eine menschliche Leichenniere zu transplantieren. Aufgrund des vorangegangenen Organtodes (Nekrose) konnte das Leben der Patientin nicht mehr gerettet werden.

Doch bereits 18 Jahre später führte ein Ärzteteam unter der Leitung des Chirurgen Joseph Murray in Boston/ USA eine erfolgreiche Nierentransplantation zweier eineiiger Zwillinge durch. Verblüffend stellten Mediziner und Forscher fest, dass es zu keiner Abstoßreaktion gekommen sei, was an der genetischen Kompatibilität, der identischen Übereinstimmung zentraler Körpereigenschaften der Zwillinge, gelegen haben müsse. Auch die deutsche Medizin feierte im Jahre 1963 einen ersten Erfolg mit einer Lebendspende zwischen Mutter und Tochter. Die Folgejahre brachten weitere Erkenntnisse im Bereich der Transplantationsmedizin, sodass es neben gelungenen Nierentransplantationen auch erfolgreiche Lungen-, Bauchspeicheldrüsen- und Lebertransplantationen gab. 1967 gelang es Christiaan Barnard im südafrikanischen Groote Schuur-Krankenhaus in Kapstadt, eines der wohl kompliziertesten Organe, das Herz, zu transplantieren. Doch auch nach jahrelanger Forschung und zahlreichen Erfolgen scheint ein zentrales Problem noch nicht zufriedenstellend gelöst. Bei einigen Patienten kam es zu Abstoßreaktionen aufgrund fehlender Immunsuppressiva. 1981 führte man einen Stoff mit Namen „Cyclosporin A“ ein, der Abstoßreaktionen deutlich reduzierte und die Lebenserwartung der Transplantate erhöhte. In Anbetracht der Tatsache, dass durch medizinische Standards der Eingriff in der heutigen Zeit unkomplizierter ist als in den 1960er, führte dazu, dass von 1963 bis 2010 in Deutschland allgemein 103 125 Organe transplantiert wurden. 

Allerdings herrscht-neben Deutschland-auch in einigen weiteren Nationen ein Mangel an Organspendern. So starben alleine in Deutschland im Jahr 2009 rund 1000 Menschen, die nicht zur rechten Zeit mit einem Organ versorgt werden konnten. Laut Statistik beläuft sich die Zahl der Patienten auf den Wartelisten auf das Zweieinhalbfache in Bezug zu denjenigen, die ein Organ erhalten.

Seit dem 01. Dezember 1997 ist das Gesetz über die „Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben“, das sogenannte „Transplantationsgesetz“ (TPG), erlassen worden. Mit Beginn des Jahres 1970 herrschte Uneinigkeit in Fragen der spezifischen Regelungen und Handlungsgrundsätzen. 1979 veranlasste man eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe dazu, einen „Entwurf eines Gesetzes über Eingriffe an Verstorbenen zu Transplantationszwecken“ zu erarbeiten. Dieser scheiterte jedoch unverzüglich im parlamentarischen Prozess. Das heutige Transplantationsgesetzt sieht unter Abschnitt vier der „Vermittlung und Übertragung bestimmter Organe, Transplantationszentren, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben“ eine dreigliedrige Vorgehensweise in Bezug auf Transplantationen: Organisation der Organspende, Vermittlung von Organen und der Durchführung, Vor- und Nachbereitung einer Organtransplantation. Laut Paragraf elf TPG unterliegt die Organisation der Organspende und –transplantation einer finanziell und organisatorisch eigenständigen Koordinierungsstelle (Spitzenverbände der Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder der Bundesverbände der Krankenhausträger).

Für sämtliche Koordinierungsaufgaben in Deutschland ist die „Deutsche Stiftung Organtransplantation“ (DSO) zuständig. Sie sorgt insbesondere für fachgerechte und angemessene Aufklärung über Organspende auf Seiten der Spender sowie für Betreuung eines Patienten und dessen Angehörige. Vor allem aber ist ihr höchstes Ziel die Aufklärung der Bevölkerung über Spendenbereitschaft und Akzeptanz. Des Weiteren steht die DSO in regem nationalem sowie internationalem fachlichem Austausch.

Paragraf zwölf TPG richtet sich an die Vermittlung von Organen, welche ebenfalls von den Spitzenverbänden getragen wird. Paragraf zehn bezieht sich auf die Durchführung, Vor- und Nachbereitung einer Organtransplantation, welche in Transplantationszentren (Krankenhäusern) stattfindet. Diese sind dazu verpflichtet, Wartelisten sowie lückenlose Dokumentationen zu führen, Qualitätssicherungen und psychologische Betreuung der Transplantationspatienten zu gewehrleiten.

In Bezug auf Deutschland wird die Vermittlung von Spenderorganen durch „Eurotransplant International Foundation“ durchgeführt, welche offiziell nach Paragraf zwölf Absatz eins und zwei TPG ihre Berechtigung zur Allokation eingeräumt bekommen. Zunächst spezialisierte sich Eurotransplant nach seiner Gründung auf Spendernieren, erweiterte dann jedoch ihr Spektrum auch auf Leber-, Herz-, Bauchspeicheldrüsen-, Lungen- sowie Zwölffingerdarmtransplantationen.

In der Zwischenzeit beteiligen sich auch Transplantationszentren aus Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Slowenien, Österreich und Kroatien am Eurotransplant-Programm . Die Organisation Eurotransplant setzte sich zum Ziel, nach einem „Schlüssel-Schloss-Prinzip“ zu agieren, um einen Organempfänger-Pool mit einer angemessenen Organallokation zu decken. Oberste Gebote nach diesem Prinzip sind positive Erfolgsaussichten sowie Dringlichkeit unter Wahrung der Chancengleichheit.

Aus medizinischer Sicht kommt nur dann ein Mensch als potenzieller Organspender in Betracht, wenn bei ihm kein Zweifel am Hirntod besteht. Jedoch spielen bei der Frage des Todes nicht nur rein medizinisch-technische Aspekte eine Rolle, sondern in wesentlichem Maße auch kulturelle, religiöse und soziale Faktoren.

Auf deutschem Grund gilt das Hirntodkriterium. Seit medizinischen Errungenschaften und neuesten Erkenntnissen im Jahre 1968 an der Harvard Medical School in den USA hat sich das Hirntodkriterium nahezu weltweit als eindeutiges Todesmerkmal durchgesetzt. So wird der Hirntod als „Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“ definiert (wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer 1991). Mit dem Hirntod sei naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt (1997).

Da sich das Hirntodkriterium eben-wie bereits erwähnt-nur „nahezu“ weltweit etabliert hat, ist es gestattet, in Österreich, Belgien und den Niederlanden Organe von non heart-beating donnors (Herztoddiagnose) zu entnehmen. Diese Methode gilt als veraltet, da durch technische Standards, wie einer Herz-Lungen-Maschine, das Herz-Kreislauf-System aufrechterhalten werden kann. Für Deutschland hat dies zu Folge, dass Eurotransplant aus solchen Ländern keine Spenderorgane einführen darf.

Obwohl Eurotransplant über einen Zeitraum hinweg für eine gute Verteilung/Umverteilung (Distribution) von Organen sorgt, kommt es doch zu Engpässen und Diskussionen  führen zu Überlegungen des „Zukaufs“ von Organen. Diese Ideen weisen jedoch starke Tendenzen in Richtung Kommerzialisierung auf, was jeglichen ethisch-moralischen Grundsätzen widerspräche. Dem Kommerzialisierungsprozess entgegen steht das Gebot der Nichtkommerzialisierung des Körpers, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie das deutsche Transplantationsgesetz von 1997, welches ebenfalls unter Paragraf 17 den Handel mit Organen verbietet. Unteranderem verstieße eine Kommerzialisierung gegen Artikel eins GG, welcher jedes Menschen Würde sichert und somit verhindert, den menschlichen Körper zu instrumentalisieren.

Kritiker sehen eine Verweigerung der Organspende als „unterlassene Hilfeleistung“ an, welcher jedoch in diesem speziellen Fall der Wert der Selbstbestimmung entgegensteht. Vielmehr muss man beachten, dass die Organspende auch ein Zeichen der Opferbereitschaft und Nächstenliebe sein kann, was einige altruistische Spender womöglich durch eine Kommerzialisierung vom Spenden

abhalten könnte. Verhindern müsse man jedoch einen Organmarkt sowie eine „Zwei-Klassen- Medizin“, die einen Menschen bloß als Objekt, als „Ersatzteil“ und dessen Kaufkraft betrachtet. Vor allem aber könnte es geschehen, dass sich insbesondere Menschen unterhalb der Armutsgrenze bereit erklären, ihren Körper zur finanziellen Aufbesserung ihrer Lebensumstände einer Lebendspende zu unterziehen.

Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) ergaben für Deutschland, dass 74 Prozent der Befragten einer Organspende im Falle ihres Todes zustimmen würden, der traurige Befund hingegen war, dass bloß 25 Prozent der potenziellen Spender einen Organspenderausweis besitzen. Ein Großteil der Befragten schien schlecht informiert und aufgeklärt zu sein. Momentan gilt in Deutschland die Regelung, dass im Falle des Ablebens entweder die betroffene Person eigenständig durch einen Organspenderausweis der Entnahme zustimmt beziehungsweise im Falle des Todes auch nahestehende Angehörige der Organspende zustimmen können. Ein entscheidendes Kriterium des Mangels an Spendern liege wohl auch an der erweiterten Zustimmungsregelung. In anderen europäischen Ländern gebe es aufgrund der Widerspruchslösung deutlich mehr Spender.

Dabei müssen potenzielle Spender zu Lebzeiten eine Organentnahme ablehnen, um dann in einem Widerspruchsregister registriert zu werden, sonst können im Falle des Todes ohne Beeinflussung der Angehörigen Organe entnommen werden. In diesem Zuge hat der Ethikrat ein Stufenmodell entwickelt, welches Erklärungsregelung und Widerspruchsregelung kombiniert („Die Zahl der Organspendenden erhöhen-Zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland“). Hierbei werden Bürger in bestimmten Verfahren aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, ob sie bereit sind, zu spenden oder nicht (Erklärungsregelung). Bleibt es jedoch bei einer unterlassenen Erklärung, so können im Falle des Todes Organe entnommen werden (Widerspruchsregelung). Im Januar 2011 hat sich auch der Bundestag intensiv mit dem Thema der Organspende befasst und tendiert vielmehr zu einer Volksbefragung. Grundvoraussetzung hierfür müsse eine ausführliche Aufklärung der Bürger sein, die von den Krankenkassen getragen werden muss, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Aus heutiger Sicht hat sich die Transplantationsmedizin intensiv weiterentwickelt und durch technische Maßnahmen auch zum Entstehen langer Wartelisten beigetragen. Vor allem muss aber auch die innerärztliche Kooperationsbereitschaft ausgebaut werden und man müsse ein Dialogfeld eröffnen, das sich medizinischen, ethischen und rechtlichen Fragen stellt. 

(Protokoll: sh)

 

Organspende (1 von 2)

Am Anfang der Stunde wurde ein Ausblick auf die verbleibenden zwei Sitzungen gegeben: Thema der nächsten Doppelstunde (9.6.) wird die Position der Kirche zum Thema "Organspende" sein, in der letzten Sitzung vor den Sommerferien (16.6.) wird ein passender Film das Halbjahr abrunden.

Das Thema dieser Stunde sollte die Organspende sein. Hierzu wurde der Kurs in zwei Gruppen eingeteilt, die sich jeweils in eine vorgegebene Situation versetzen sollten. Beim Beleuchten der verschiedenen Perspektiven sollten die Grundprobleme der Organspende deutlich werden. Nach 30 Minuten Gesprächszeit sollten die Ergebnisse präsentiert werden.

Das erste Szenario beschreibt Familienangehörige eines nach einem Motorradunfall verstorbenen Jugendlichen namens Klaus, die nun über das Verfahren mit seinem Körper entscheiden müssen, denn der verunfallte Klaus hatte keinen Organspenderausweis und hatte auch nie Stellung zu diesem Thema bezogen. Die Familie steht unter Zeitdruck und sie weiß, dass er Ersatzdienst im Krankenhaus leisten wollte. Die Gruppe soll sich in die Perspektive eines Freundes des Verstorbenen versetzen. - Die Gruppe erarbeitete mit diesen Vorgaben zwei mögliche Positionen, die der Verstorbene gehabt haben könnte. Einmal nahm sie an, Klaus habe sich bewusst gegen eine Organspende entschieden, da er keinen solchen Ausweis besaß. - Demgegenüber steht seine offensichtliche Bereitschaft anderen Menschen zu helfen, was er durch seinen geplanten Ersatzdienst zeigte. Möglicherweise war er deshalb der Organspende gegenüber nicht abgeneigt, hatte darüber allerdings nie nachgedacht. Vielleicht erreichte ihn auch nie entsprechende Werbung oder er verdrängte das Thema bewusst und schob es zusammen mit seinem Lebensende in weite Ferne. - Letztendlich kann man nicht sicher sagen, wie Klaus sich entschieden hätte, aber die Gruppe stimmt der Organspende im Allgemeinen zu. Folglich würden sie im Namen von Klaus einer Organspende zustimmen. Für einige Gruppenmitglieder besteht allerdings noch Reflexionsbedarf, da sie sich über ihre persönliche Bereitschaft zur Organspende unsicher sind.

Im zweiten Fall ist ein Freund nierenkrank und sein Leben von Maschinen abhängig. Eine Spenderniere ist seine einzige Hoffnung auf ein gewöhnliches Leben. Allerdings sind Nieren knapp, was eine lange Wartezeit bedeutet. Als Freund muss man sich die Frage stellen, ob man selbst eine Niere spenden möchte. Außerdem gäbe es noch die Möglichkeit in der 3. Welt eine zu kaufen. - Letztere Alternative sei laut Gruppe „indiskutabel“, da man sich durch ein solches Geschäft über jene Menschen erheben würde, was man keinesfalls beabsichtige. Zum Thema Selbstspende kommt die Frage auf, ob man seine zweite Niere wirklich bräuchte. Sie wäre jedenfalls eine Absicherung für den Fall der eigenen Krankheit. Aber selbst wenn man sich dafür entscheidet zu spenden, bestehen immer noch mehrere Risiken: Die Blutgruppen des Bedürftigen und des Spenders können inkompatibel sein, das Organ könnte vom Empfänger später trotz theoretischer Kompatibilität abgestoßen werden oder es könnten Komplikationen bei den Operationen auftreten. - Die Gruppe entschied sich dazu ihre Ergebnisse via inszeniertem Dialog zu präsentieren, in welchem die drei Charaktere Empfänger, Spender, der gleichzeitig ein Freund des Empfängers ist, und eine neutrale Person ihre Perspektiven schildern. Der Empfänger betonte, dass er dem Spender keinesfalls ein Risiko durch die Spende zumuten möchte und eine anonyme Spende bevorzuge, da er die Folgen für die Beziehung zu seinem befreundeten Spender nicht abschätzen kann. Der Spender erinnert an die zahlreichen Risiken einer Spende (s.o.), sieht aber auch die Chance einer stärkeren Bindung zum Empfänger. Die neutrale Person erklärt, dass des vor jeder Organspende eine psychologische Hilfe für den designierten Spender gebe.

Nachdem die Ergebnisse der ersten Gruppe (Fall 1) präsentiert wurden, entwickelte sich ein Unterrichtsgespräch über verschiedenste Aspekte der Organspende. Es wurde unter anderem erwähnt, dass es wichtig sei, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen, u.a. um es den Angehörigen im Todesfall einfacher zu machen, die richtige Entscheidung über die Organe zu treffen. Das ist deswegen wichtig, weil der Todeszeitpunkt in manchen Fällen überraschend ist. Die Entscheidung kann auch noch differenziert werden und zwar in dem Punkt, welche Organe entnommen werden dürfen. - Das Gespräch wird weitergeführt, indem Argumente für beide Seiten und Entscheidungshilfen diskutiert werden. Eine Frage, die helfen könnte, wäre: „Würde ich ein Organ nehmen?“ Denn aus dieser resultiert die Frage, ob man selbst auch bereit wäre ein Organ zu geben. Gegen eine Spende könnte eine subjektive Verletzung der Menschenwürde sprechen, da der Mensch durch die Entnahme von Organen als Objekt erscheint. Außerdem könnte er Organe verlieren, die in der Gesellschaft Symbolkraft besitzen, wie z.B. das Herz oder die Augen. Dem gegenüber steht die Feststellung, dass zumindest die Persönlichkeit eines Menschen unabhängig von seinem Material ist. - Ein häufig gebrauchtes Argument gegen die Organspende wird durch die Frage „Wann ist der Mensch tot?“ verdeutlicht. Bei einigen Menschen besteht nämlich die Angst, „zu früh“ für tot erklärt zu werden, weil ihre Organe benötigt werden und wollen dieser „Gefahr“ entgehen, indem sie die Spende ablehnen. Momentan gilt der Hirntod als Zeitpunkt, ab dem der Mensch für tot erklärt wird. - Am Ende dieses Gespräches verwies der Kursleiter noch auf den Film „Jesus von Montreal“ (Wikipedia - Ausschnitte), in dem eine Analogie zwischen Organspende und der Kreuzigung dargestellt wird. Danach folgte die Präsentation von Gruppe 2 (Inhalt s.o.)

Hausaufgabe: Durcharbeiten der erhaltenen Kopien des Artikels „Transplantationsmedizin zwischen Fortschritt und Organknappheit. Geschichte und aktuelle Fragen der Organspende“

Protokoll: bh, minimale Verbesserungen: mh