Transplantationsmedizin zwischen Fortschritt und Organknappheit. Geschichte und aktuelle Fragen der Organspende
Spätestens seit Frank-Walter Steinmeiers Entscheidung, sich vorübergehend aus der Politik zurückzuziehen, um seiner schwer kranken Frau eine Niere zu spenden, hat sich vor allem auf politischer Ebene ein neuer Themenschwerpunkt gebildet: intensivere Überlegungen zur Aufklärung und Notwendigkeit der „Organspende“.
Die Dringlichkeit von Organen scheint der Bevölkerung nicht klar zu sein. Zwar befürwortet eine große Mehrheit die Spende von Organen, jedoch besitzt nur ein geringer Teil einen Spenderausweis und ist unzureichend über das Thema informiert. Im Bereich des Bundestages wird die Thematik kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite führen Politiker einer Widerspruchslösung an, welche besagt, dass jeder Mensch, der sein 18. Lebensjahr vollendet hat, als potenzieller Organspender im Falle des Hirntodes in Frage komme. Auf der anderen Seite wird eine Zustimmungsregelung diskutiert, bei der sich ein jeder aufgeklärter Erwachsener einmalig in seinem Leben für oder gegen eine Organspende aussprechen solle. Obwohl laut Statistik hervorgeht, dass pro Tag in Deutschland drei Empfänger auf der Warteliste sterben, blickt der Ethikrat den Entscheidungen des Bundestages kritisch entgegen, denn sei es überhaupt vertretbar, dass der Staat privilegiert ist, seinen Bürgern solche Meinungsäußerungen abzuverlangen?
Doch auf welchen Erfahrungen und medizinischen Vorkenntnissen fußt eigentlich die Transplantationsmedizin? Bereits am Ende des 19. Jahrhunderts konnten Gewebe sowie Hautpartikel von Mensch zu Mensch übertragen und eingepflanzt werden. Nach einigen Jahren intensiver Forschung und technischer Errungenschaften ist es dem ukrainischen Chirurgen Yu Yu Voronoy im Jahre 1936 gelungen , eine menschliche Leichenniere zu transplantieren. Aufgrund des vorangegangenen Organtodes (Nekrose) konnte das Leben der Patientin nicht mehr gerettet werden.
Doch bereits 18 Jahre später führte ein Ärzteteam unter der Leitung des Chirurgen Joseph Murray in Boston/ USA eine erfolgreiche Nierentransplantation zweier eineiiger Zwillinge durch. Verblüffend stellten Mediziner und Forscher fest, dass es zu keiner Abstoßreaktion gekommen sei, was an der genetischen Kompatibilität, der identischen Übereinstimmung zentraler Körpereigenschaften der Zwillinge, gelegen haben müsse. Auch die deutsche Medizin feierte im Jahre 1963 einen ersten Erfolg mit einer Lebendspende zwischen Mutter und Tochter. Die Folgejahre brachten weitere Erkenntnisse im Bereich der Transplantationsmedizin, sodass es neben gelungenen Nierentransplantationen auch erfolgreiche Lungen-, Bauchspeicheldrüsen- und Lebertransplantationen gab. 1967 gelang es Christiaan Barnard im südafrikanischen Groote Schuur-Krankenhaus in Kapstadt, eines der wohl kompliziertesten Organe, das Herz, zu transplantieren. Doch auch nach jahrelanger Forschung und zahlreichen Erfolgen scheint ein zentrales Problem noch nicht zufriedenstellend gelöst. Bei einigen Patienten kam es zu Abstoßreaktionen aufgrund fehlender Immunsuppressiva. 1981 führte man einen Stoff mit Namen „Cyclosporin A“ ein, der Abstoßreaktionen deutlich reduzierte und die Lebenserwartung der Transplantate erhöhte. In Anbetracht der Tatsache, dass durch medizinische Standards der Eingriff in der heutigen Zeit unkomplizierter ist als in den 1960er, führte dazu, dass von 1963 bis 2010 in Deutschland allgemein 103 125 Organe transplantiert wurden.
Allerdings herrscht-neben Deutschland-auch in einigen weiteren Nationen ein Mangel an Organspendern. So starben alleine in Deutschland im Jahr 2009 rund 1000 Menschen, die nicht zur rechten Zeit mit einem Organ versorgt werden konnten. Laut Statistik beläuft sich die Zahl der Patienten auf den Wartelisten auf das Zweieinhalbfache in Bezug zu denjenigen, die ein Organ erhalten.
Seit dem 01. Dezember 1997 ist das Gesetz über die „Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben“, das sogenannte „Transplantationsgesetz“ (TPG), erlassen worden. Mit Beginn des Jahres 1970 herrschte Uneinigkeit in Fragen der spezifischen Regelungen und Handlungsgrundsätzen. 1979 veranlasste man eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe dazu, einen „Entwurf eines Gesetzes über Eingriffe an Verstorbenen zu Transplantationszwecken“ zu erarbeiten. Dieser scheiterte jedoch unverzüglich im parlamentarischen Prozess. Das heutige Transplantationsgesetzt sieht unter Abschnitt vier der „Vermittlung und Übertragung bestimmter Organe, Transplantationszentren, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben“ eine dreigliedrige Vorgehensweise in Bezug auf Transplantationen: Organisation der Organspende, Vermittlung von Organen und der Durchführung, Vor- und Nachbereitung einer Organtransplantation. Laut Paragraf elf TPG unterliegt die Organisation der Organspende und –transplantation einer finanziell und organisatorisch eigenständigen Koordinierungsstelle (Spitzenverbände der Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder der Bundesverbände der Krankenhausträger).
Für sämtliche Koordinierungsaufgaben in Deutschland ist die „Deutsche Stiftung Organtransplantation“ (DSO) zuständig. Sie sorgt insbesondere für fachgerechte und angemessene Aufklärung über Organspende auf Seiten der Spender sowie für Betreuung eines Patienten und dessen Angehörige. Vor allem aber ist ihr höchstes Ziel die Aufklärung der Bevölkerung über Spendenbereitschaft und Akzeptanz. Des Weiteren steht die DSO in regem nationalem sowie internationalem fachlichem Austausch.
Paragraf zwölf TPG richtet sich an die Vermittlung von Organen, welche ebenfalls von den Spitzenverbänden getragen wird. Paragraf zehn bezieht sich auf die Durchführung, Vor- und Nachbereitung einer Organtransplantation, welche in Transplantationszentren (Krankenhäusern) stattfindet. Diese sind dazu verpflichtet, Wartelisten sowie lückenlose Dokumentationen zu führen, Qualitätssicherungen und psychologische Betreuung der Transplantationspatienten zu gewehrleiten.
In Bezug auf Deutschland wird die Vermittlung von Spenderorganen durch „Eurotransplant International Foundation“ durchgeführt, welche offiziell nach Paragraf zwölf Absatz eins und zwei TPG ihre Berechtigung zur Allokation eingeräumt bekommen. Zunächst spezialisierte sich Eurotransplant nach seiner Gründung auf Spendernieren, erweiterte dann jedoch ihr Spektrum auch auf Leber-, Herz-, Bauchspeicheldrüsen-, Lungen- sowie Zwölffingerdarmtransplantationen.
In der Zwischenzeit beteiligen sich auch Transplantationszentren aus Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Slowenien, Österreich und Kroatien am Eurotransplant-Programm . Die Organisation Eurotransplant setzte sich zum Ziel, nach einem „Schlüssel-Schloss-Prinzip“ zu agieren, um einen Organempfänger-Pool mit einer angemessenen Organallokation zu decken. Oberste Gebote nach diesem Prinzip sind positive Erfolgsaussichten sowie Dringlichkeit unter Wahrung der Chancengleichheit.
Aus medizinischer Sicht kommt nur dann ein Mensch als potenzieller Organspender in Betracht, wenn bei ihm kein Zweifel am Hirntod besteht. Jedoch spielen bei der Frage des Todes nicht nur rein medizinisch-technische Aspekte eine Rolle, sondern in wesentlichem Maße auch kulturelle, religiöse und soziale Faktoren.
Auf deutschem Grund gilt das Hirntodkriterium. Seit medizinischen Errungenschaften und neuesten Erkenntnissen im Jahre 1968 an der Harvard Medical School in den USA hat sich das Hirntodkriterium nahezu weltweit als eindeutiges Todesmerkmal durchgesetzt. So wird der Hirntod als „Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“ definiert (wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer 1991). Mit dem Hirntod sei naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt (1997).
Da sich das Hirntodkriterium eben-wie bereits erwähnt-nur „nahezu“ weltweit etabliert hat, ist es gestattet, in Österreich, Belgien und den Niederlanden Organe von non heart-beating donnors (Herztoddiagnose) zu entnehmen. Diese Methode gilt als veraltet, da durch technische Standards, wie einer Herz-Lungen-Maschine, das Herz-Kreislauf-System aufrechterhalten werden kann. Für Deutschland hat dies zu Folge, dass Eurotransplant aus solchen Ländern keine Spenderorgane einführen darf.
Obwohl Eurotransplant über einen Zeitraum hinweg für eine gute Verteilung/Umverteilung (Distribution) von Organen sorgt, kommt es doch zu Engpässen und Diskussionen führen zu Überlegungen des „Zukaufs“ von Organen. Diese Ideen weisen jedoch starke Tendenzen in Richtung Kommerzialisierung auf, was jeglichen ethisch-moralischen Grundsätzen widerspräche. Dem Kommerzialisierungsprozess entgegen steht das Gebot der Nichtkommerzialisierung des Körpers, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie das deutsche Transplantationsgesetz von 1997, welches ebenfalls unter Paragraf 17 den Handel mit Organen verbietet. Unteranderem verstieße eine Kommerzialisierung gegen Artikel eins GG, welcher jedes Menschen Würde sichert und somit verhindert, den menschlichen Körper zu instrumentalisieren.
Kritiker sehen eine Verweigerung der Organspende als „unterlassene Hilfeleistung“ an, welcher jedoch in diesem speziellen Fall der Wert der Selbstbestimmung entgegensteht. Vielmehr muss man beachten, dass die Organspende auch ein Zeichen der Opferbereitschaft und Nächstenliebe sein kann, was einige altruistische Spender womöglich durch eine Kommerzialisierung vom Spenden
abhalten könnte. Verhindern müsse man jedoch einen Organmarkt sowie eine „Zwei-Klassen- Medizin“, die einen Menschen bloß als Objekt, als „Ersatzteil“ und dessen Kaufkraft betrachtet. Vor allem aber könnte es geschehen, dass sich insbesondere Menschen unterhalb der Armutsgrenze bereit erklären, ihren Körper zur finanziellen Aufbesserung ihrer Lebensumstände einer Lebendspende zu unterziehen.
Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) ergaben für Deutschland, dass 74 Prozent der Befragten einer Organspende im Falle ihres Todes zustimmen würden, der traurige Befund hingegen war, dass bloß 25 Prozent der potenziellen Spender einen Organspenderausweis besitzen. Ein Großteil der Befragten schien schlecht informiert und aufgeklärt zu sein. Momentan gilt in Deutschland die Regelung, dass im Falle des Ablebens entweder die betroffene Person eigenständig durch einen Organspenderausweis der Entnahme zustimmt beziehungsweise im Falle des Todes auch nahestehende Angehörige der Organspende zustimmen können. Ein entscheidendes Kriterium des Mangels an Spendern liege wohl auch an der erweiterten Zustimmungsregelung. In anderen europäischen Ländern gebe es aufgrund der Widerspruchslösung deutlich mehr Spender.
Dabei müssen potenzielle Spender zu Lebzeiten eine Organentnahme ablehnen, um dann in einem Widerspruchsregister registriert zu werden, sonst können im Falle des Todes ohne Beeinflussung der Angehörigen Organe entnommen werden. In diesem Zuge hat der Ethikrat ein Stufenmodell entwickelt, welches Erklärungsregelung und Widerspruchsregelung kombiniert („Die Zahl der Organspendenden erhöhen-Zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland“). Hierbei werden Bürger in bestimmten Verfahren aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, ob sie bereit sind, zu spenden oder nicht (Erklärungsregelung). Bleibt es jedoch bei einer unterlassenen Erklärung, so können im Falle des Todes Organe entnommen werden (Widerspruchsregelung). Im Januar 2011 hat sich auch der Bundestag intensiv mit dem Thema der Organspende befasst und tendiert vielmehr zu einer Volksbefragung. Grundvoraussetzung hierfür müsse eine ausführliche Aufklärung der Bürger sein, die von den Krankenkassen getragen werden muss, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Aus heutiger Sicht hat sich die Transplantationsmedizin intensiv weiterentwickelt und durch technische Maßnahmen auch zum Entstehen langer Wartelisten beigetragen. Vor allem muss aber auch die innerärztliche Kooperationsbereitschaft ausgebaut werden und man müsse ein Dialogfeld eröffnen, das sich medizinischen, ethischen und rechtlichen Fragen stellt.
(Protokoll: sh)